Prävention sexualisierte Gewalt

Institutionales Schutzkonzept

Institutionelles Schutzkonzept (ISK) in der Pfarrei St. Nikolaus Münster in Kraft gesetzt

Mit der Veröffentlichung der wissenschaftlichen Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“, wird deutlich, wie groß das Versagen unserer Kirche beim Schutz von Kindern und Jugendlichen ist.

Vor diesem Hintergrund gewinnt das Thema Prävention eine besondere Bedeutung.

Schon seit einigen Jahren engagiert sich unserer Kirchengemeinde in der Prävention von sexuellem Missbrauch. Dies geschah bislang auf der Grundlage der von den deutschen Bischöfen erlassenen Präventionsordnungen. In den letzten Monaten hat eine Arbeitsgruppe ein sogenanntes Institutionelles Schutzkonzept für unsere Pfarrei erstellt. Das ISK ist ein wichtiger Schritt hin zu einer achtsamen und selbstreflektie­renden Grundhaltung aller ehrenamtlich und hauptamtlich Handelnden in unserer Pfarrei und beschreibt Standards, die die Rechte und das Wohlergehen von Kindern, Ju­gendlichen und Schutzbefohlenen wirksam schützen. Der Kirchenvorstand hat dieses Konzept am 11. Juli 2019 in Kraft gesetzt.

Stand: 13.11.2019

Vorwort des Institutionellen Schutzkonzeptes (ISK)

Liebe Leserin und lieber Leser,
dass Kinderfreundlichkeit als eine Frucht des Christentums verstanden werden kann, daran mag man angesichts der erschreckenden Dimensionen des Missbrauchskandals in der Katholischen Kirche kaum glauben. Jesu entschiedener Einsatz für die Kleinen und Schwachen, seine liebevolle Zuwendung zu den Kindern, ist der Maßstab für die Praxis der Kirche. Vor dem Hintergrund des Handelns Jesu ist das Versagen der Kirche sowie das abscheuliche Tun der Täter ein ungeheuerlicher Verrat an der Botschaft Jesu. Klar ist, dass den Opfern des sexuellen Missbrauchs die gebotene Aufmerksamkeit und Zuwendung gelten muss. Ihr großes Leid will anerkannt und soweit dies möglich ist, abgemildert werden. Mit dem vorliedenden Institutionellem Schutzkonzept (ISK) reagieren wir auf Grenzüberschreitungen und sexualisierte Gewalt in der Kirche. Als Pfarrei St. Nikolaus Münster sind wir aufgerufen, Standards zu entwickeln und geltend zu machen, die die Rechte und das Wohlergehen von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen wirksam schützen. Hierzu braucht es u.a. ein funktionierendes Beschwerdemanagement, d.h. effektive Handlungsstrukturen der Abhilfe, die allen zugänglich sind, die erleben, dass ihnen unangemessen begegnet wird.

Das nun vorliegende Schutzkonzept ist das Ergebnis einer intensiven, inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Thema Prävention sexueller Gewalt. Es ist ein wichtiger Schritt hin zu einer achtsamen und selbstreflektierenden Grundhaltung aller ehrenamtlich und hauptamtlich Handelnden in unserer Pfarrei. Die Aufgabe des Schutzes von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen vor Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt bleibt jedoch eine stetige Aufgabe, die eine kontinuierliche Sensibilisierung für
Gefahrenpotentiale und Gelegenheitsstrukturen erfordert. Helfen Sie mit, die Rechte von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen in unserer Pfarrei St. Nikolaus zu schützen!

Die Projektgruppe des ISK

  • Theresa Biesenbaum, Jugendteamerin
  • Matthias Bohle, Mitglied Kirchenvorstand
  • Thomas Hußmann, Pastoralreferent
  • Mechthild Lödding, KiTa-Leitung
  • Laura Potthoff, Firmkatechetin & Pfarreirat
  • Berthold Sanders, Jugendreferent

Das ISK wurde am 11. Juli 2019 vom Kirchenvorstand für die Pfarrei St. Nikolaus Münster in Kraft gesetzt.

Kultur der Achtsamkeit

Je aufmerksamer Einrichtungen und ihre Beschäftigten sind, je mehr aus dem verunsicherten Wegschauen eine Kultur des Hinhörens wird, umso eher wird sexuelle Gewalt b

ei Kindern aufgedeckt oder von vorneherein vermieden.

Prof. Dr. Thomas Rauschenbach

Mit diesem Institutionellem Schutzkonzept (ISK) wollen wir die inhaltliche und kommunikative Auseinandersetzung unter allen Beteiligten in der Pfarrei St. Nikolaus Münster fördern, mit dem Ziel, eine Kultur der Achtsamkeit und der Grenzachtung zu etablieren. Haupt- und ehrenamtliche MitarbeiterInnen begleiten und betreuen Kinder und Jugendliche in verschiedenen Bereichen unserer Pfarrei. Die einzelnen Einrichtungen, Verbände und Gruppierungen sorgen verantwortungsbewusst für das körperliche, geistige
und seelische Wohl der Kinder und Jugendlichen und schützen sie vor jeder Form von Übergriffen, Missbrauch und Gewalt. Hierbei bedarf es einer klaren Grundhaltung jedes Einzelnen, so dass eine „Kultur der Achtsamkeit“ aufgebaut werden kann. Diese besagt:

  1. Wir begegnen unserem Gegenüber, insbesondere Kindern und Jugendlichen,
    mit Wertschätzung, Respekt und Vertrauen!
  2. Wir achten ihre Rechte und individuellen Bedürfnisse!
  3. Wir stärken ihre Persönlichkeit!
  4. Wir nehmen ihre Gefühle ernst und sind ansprechbar für die Themen und Probleme,
    die heranwachsende Menschen bewegen!
  5. Wir respektieren und wahren ihre persönlichen Grenzen!
  6. Wir gehen achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um!

Für eine Kultur der Achtsamkeit braucht es:

Offenheit
Offenheit, sich mit dem Thema Grenzverletzungen und sexueller Gewalt zu beschäftigen.
Sensibilisierung
Nur wer für Grenzverletzungen jeglicher Art sensibilisiert wird, ist in der Lage, sich für den Schutzauftrag einzusetzen. Die Sensibilisierung ermöglicht, den Blick zu weiten, Grenzverletzungen wahr zu nehmen und angemessen zu reagieren.
Achtsame Haltung
Gemeint ist eine Haltung, die andere ernst nimmt, die nicht wegschaut, sondern hinsieht. Die bereit ist, schwierige Situationen anzusprechen und die sich stark macht für den Nächsten.
Wertschätzende Sprache
Worte können verletzen. Eine wertschätzende Sprache verändert das Klima in unserer Kirchengemeinde. Die Art und Weise, wie wir miteinander kommunizieren, zeigt an, ob unser Miteinander von Respekt und Wertschätzung geprägt ist.
Selbstreflexion
Das eigene Verhalten im Umgang mit anderen im Blick zu behalten und kritisch zu überprüfen, ist ein wichtiger Schritt zu einer Kultur der Achtsamkeit. Ein sensibler Umgang mit den Grenzen anderer, sowie auch der eigenen Grenzen, bedarf einer guten Refl exion.

Die schützende Organisationsstruktur der Pfarrei St. Nikolaus Münster

2.1 Persönliche Eignung

  • Menschen, die Verantwortung in unseren kirchlichen Einrichtungen, Diensten und Angeboten übernehmen, sind wichtige Träger kirchlichen Handelns. Als Rechtsträger übernimmt der Kirchenvorstand St. Nikolaus Münster Verantwortung dafür, dass nur solche Personen mit der Beaufsichtigung, Betreuung, Begleitung, Erziehung und Anleitung von Kindern, Jugendlichen und weiteren Schutzbefohlenen betraut
    werden, die neben der erforderlichen fachlichen auch über die persönliche Eignung verfügen.
  • Bei allen Anstellungsgesprächen mit Bewerberinnen und Bewerbern für eine hauptamtliche Tätigkeit bzw. eine Honorartätigkeit in unserer Pfarrei und bei allen Gesprächen mit Frauen, Männern und Jugendlichen,
    die in der Kinder- und Jugendpastoral ehrenamtlich aktiv werden wollen, wird explizit auch nach der oben beschriebenen „Kultur der Achtsamkeit“ gefragt, etwa in folgender Weise:
    „Wenn Sie bei uns in der Kirchengemeinde St. Nikolaus tätig werden, dann werden Sie auch Präventionsschulungen für den Bereich sexualisierte Gewalt und grenzverletzendes Verhalten besuchen. Wie stehen Sie dazu?“
  • Der Kirchenvorstand trägt Sorge dafür, dass keine nach den §§ 174 ff. StGB (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung) vorbestrafte Personen in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und mit erwachsenen
    Schutzbefohlenen tätig sind. Dies geschieht durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses.
  • Der für unsere Pfarrei geltende Verhaltenskodex (siehe 2.3) wird von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Pfarrei durch Unterschrift anerkannt. Er ist die Voraussetzung für die Anstellung bzw. für die Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit.
  • Schulungsmaßnahmen im Bereich der Prävention sexualisierter Gewalt sind verpflichtend. Die Teilnahme an Schulungen regelt das ISK entsprechend der Präventionsordnung des Bistums Münster.

2.2 Erweitertes Führungszeugnis (eFZ)

  • Im Sinne des Schutzes von Kindern und Jugendlichen und weiteren Schutzbefohlenen prüfen wir die persönliche Eignung von Personen, die in unserer Pfarrei tätig sind. Auch sind wir nach dem Bundeskinderschutzgesetz und der Präventionsordnung des Bistums Münster verpflichtet ein erweitertes Führungszeugnis (eFZ) einzusehen. Wir schließen damit aus, dass bei und für uns Personen tätig sind, die hinsichtlich einer sexualbezogenen Straftat rechtskräftig verurteilt worden sind.

Die Regelungen zur Vorlage eines eFZ betreffen:

  • Alle hauptamtlichen MitarbeiterInnen unserer Pfarrei die beim Bistum Münster beschäftigt sind (Priester, PastoralreferentInnen, PastoralassistentInnen) unterliegen dort den Bestimmungen der Präventionsordnung. Hier gilt: Alle im pastoralen Dienst tätigen hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (sowie die nebenberuflichen Diakone) müssen ein eFZ im regelmäßigen Abstand von fünf Jahren und einmalig eine Selbstauskunftserklärung vorlegen. In der Selbstauskunftserklärung (SAE) erklärt die unterzeichnende Person, dass sie nicht wegen einer sexualbezogenen Straftat verurteilt wurde und auch keine Ermittlungs- bzw. Voruntersuchungsverfahren gegen sie eingeleitet worden sind. Die Selbstauskunftserklärung beinhaltet die Verpflichtung, bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens dem Dienstgeber umgehend darüber Mitteilung zu machen. Die Selbstauskunftserklärung wird nach den geltenden arbeits- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der Personalakte im Bischöflichen Generalvikariat Münster aufbewahrt.
  • Alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Pfarrei St. Nikolaus Münster angestellt sind, unterliegen den Bestimmungen des ISK unserer Pfarrei. Je nach Art und Intensität ihrer Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und weiteren Schutzbefohlenen ist ein eFZ vorzulegen, das nach Einsichtnahme in einem verschlossenen Umschlag in der Personalakte abgeheftet wird. Der Arbeitsvertrag ist an die Einsichtnahme in das eFZ gebunden. Das erweiterte Führungszeugnis darf maximal drei Monate alt sein und behält fünf Jahre Gültigkeit Die Kosten für die Anforderung des erweiterten Führungszeugnisses beim Amt übernimmt die Pfarrei mit Ausnahme der Vorlage bei Einstellung. Außerdem haben alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Verhaltenskodex anerkennend zu unterzeichnen.
  • Auch bei den ehrenamtlich Engagierten ab Vollendung des 14. Lebensjahres gilt, dass sie je nach Art und Intensität ihrer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ein eFZ vorlegen müssen. Das eFZ muss in jedem Fall vorgelegt werden von allen, die Kinder und Jugendliche auf Übernachtungsfahrten begleiten, den Leitungen von regelmäßig stattfindenden Kinder- und Jugendgruppen (freie gemeindliche Kinder- und Jugendarbeit, z.B. MessdienerInnen, offene Kinder- und Jugendarbeit). Für Ehrenamtliche stellt das Bundesamt für Justiz das eFZ kostenlos aus; der entsprechende Vordruck ist im Pfarrbüro erhältlich. Das eFZ ist über ein Bürgerbüro oder beim Einwohnermeldeamt zu beantragen. Die Einsichtnahme in das eFZ erfolgt bei ehrenamtlich Tätigen durch die jeweiligen Präventionsbeauftragten in der Pfarrei. Die Einsichtnahme wird dokumentiert und in den vertraulichen Akten der Pfarrei festgehalten. Das eFZ wird den ehrenamtlich Tätigen zurückgegeben. Alle Ehrenamtlichen unterzeichnen anerkennend den Verhaltenskodex. Die Zustimmung des Verhaltenskodexes wird ebenfalls festgehalten. Bei Verweigerung ist eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr möglich.

Empfehlung zur Einordnung ehrenamtlicher Tätigkeiten in der Pfarrei St. Nikolaus Münster hinsichtlich einer verpflichtenden Vorlage eines eFZ

Verahaltenskodex

2.3 Allgemeiner Verhaltenskodex:

Ziel unseres Institutionellen Schutzkonzeptes ist es, den haupt- und nebenberuflichen Mitarbeitenden und ehrenamtlich Tätigen in unserer Pfarrei eine Orientierung für ein angemessenes Verhalten zu geben und einen Rahmen zu schaffen, der Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe und Missbrauch in unserer Arbeit verhindert. Im Mittelpunkt stehen die uns anvertrauten Menschen und deren Wohlergehen. Von daher ist es wichtig, achtsam mit den Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen umzugehen und ihnen zuzuhören, wenn sie sich anvertrauen wollen. Ziel der präventiven Arbeit ist es, eine „Kultur der Achtsamkeit“ zu etablieren und dadurch Kinder und Jugendliche sowie schutz- und hilfebedürftige Erwachsene vor jeglicher Form von sexualisierten Übergriffen zu schützen.
Hierzu bedarf es der Aneignung von Fachwissen und der Schaffung von Beschwerdewegen (siehe 2.6). Vor allem gilt es eine Haltung einzunehmen, die gekennzeichnet ist von wachsamem Hinschauen, offenem
Ansprechen, transparentem und einfühlsamem Handeln im Umgang mit den anvertrauten Personen und untereinander.

Die haupt- und nebenberuflich Mitarbeitenden sowie die ehrenamtlich Tätigen verpflichten sich diesem Verhaltenskodex.

Gestaltung von Nähe und Distanz
Im Umgang mit Kindern und Jugendlichen und weiteren Schutzbefohlenen geht es
darum, ein adäquates Verhältnis von Nähe und Distanz zu schaffen. Die Beziehungsgestaltung
muss dem jeweiligen Auftrag entsprechen und stimmig sein. Dies schließt
exklusive Freundschaften zu einzelnen Kindern und Jugendlichen sowie schutz- und
hilfebedürftigen Erwachsenen aus, insbesondere dann, wenn dadurch emotionale Abhängigkeiten
entstehen oder entstehen könnten.
Angemessenheit von Körperkontakt
Körperliche Berührungen sind selbstverständlicher Bestandteil der Arbeit mit Menschen.
Allerdings haben sie altersgerecht und dem jeweiligen Kontext angemessen
zu sein. Sie haben die freie und erklärte Zustimmung durch die jeweilige Schutzperson
vorauszusetzen, d.h. der Wille der Schutzperson ist ausnahmslos zu respektieren.
Achtsamkeit und Zurückhaltung im Sinne von Grenzverletzungen sind geboten. Das
Recht körperliche Berührungen ablehnen zu dürfen, ist ausnahmslos zu respektierten.
Sprache und Wortwahl
Durch Sprache und Wortwahl können Menschen zutiefst verletzt und gedemütigt werden.
Ein wertschätzender Umgang miteinander verlangt daher auch Achtsamkeit im
Reden. Abfällige, verletzende und sexualisierte Sprache ist problematisch und sollte
vermieden werden.
Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
Der Umgang mit sozialen Netzwerken und digitalen Medien ist heute alltägliches Handeln.
Um Medienkompetenz zu fördern ist ein verantwortungsvoller Umgang damitunablässig.
Die Auswahl von Filmen, Fotos, Spielen und Materialien muss im Sinne eines
achtsamen Umgangs miteinander sorgsam getroffen werden. Sie hat pädagogisch
sinnvoll und altersadäquat zu erfolgen.
Beachtung der Intimsphäre
Der Schutz der Intimsphäre ist ein hohes Gut, das es zu wahren gilt. Dies betrifft sowohl
den körperlichen Bereich (z.B. Nacktheit) wie auch den emotionalen Bereich (z.B. unangemessenes
Reden über intime/sexuelle Themen). Veranstaltungen mit Übernachtungen
stellen eine besondere Herausforderung dar. Es braucht verlässliche Verhaltensregeln,
um die individuelle Intimsphäre sowohl der Kinder und Jugendlichen, schutz- oder
hilfebedürftigen Erwachsenen als auch der betreuenden haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter zu achten und zu schützen.
Zulässigkeit von Geschenken
Geschenke als Dank für Engagement oder zu bestimmten Anlässen sind in unserer
Pfarrei durchaus üblich und als Ausdruck von Wertschätzung auch sinnvoll. Wenn sie
unangemessen hoch, heimlich oder ohne konkreten Anlass erfolgen, können sie die
emotionale Abhängigkeit der Beschenkten fördern. Daher gehört es zu den Aufgaben
der verantwortlich Tätigen, den Umgang mit Geschenken reflektiert und transparent zu
handhaben.
Disziplinarmaßnahmen
Wenn Regeln für das Miteinander missachtet werden, dann kann dies Konsequenzen
erforderlich machen. Die Wirkung von Strafen ist dabei nur schwer abzuschätzen und
daher gut zu durchdenken. Falls Sanktionen unabdingbar sind, ist darauf zu achten,
dass diese im direkten Bezug zur „Tat“ stehen, angemessen, konsequent, aber für den
Bestraften auch plausibel sind. Keinesfalls sollen die Maßnahmen selber grenzverletzend
oder entwürdigend sein.

2.4 Verhaltenskodex in der Pfarrei St. Nikolaus Münster

Die Pfarrei St. Nikolaus Münster will Kindern, Jugendlichen und allen Menschen, die sich ihrem kirchlichen Handeln anvertrauen, Lebensräume bieten, in denen sie ihre Persönlichkeit, ihre Fähigkeiten, ihre Begabungen und ihren persönlichen Glauben entfalten können. Wir verpflichten alle, in
unserer Pfarrei engagierten haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, den nachfolgenden Verhaltenskodex durch ihre Unterschrift anzuerkennen und als Haltung im gemeinsamen Miteinander Geltung zu verleihen.
Ich, _______(Vorname Name), bin mir meiner Verantwortung für den Schutz der mir anvertrauten Menschen bewusst. Ich verpflichte mich, alles in meinen Kräften Stehende zu tun, dass niemand den mir anvertrauten Menschen seelische, körperliche und/oder sexualisierte Gewalt antut. Ich trage aktiv dazu bei, dass unsere Pfarrei für Kinder, Jugendliche und weitere Schutzbedürftige ein sicherer Ort ist, wo die Würde eines
jeden Menschen geschätzt und gewahrt bleibt.

  1. Ich weiß, dass kirchliches Handeln unvereinbar ist mit jeder Form von körperlicher, verbaler, psychischer und sexualisierter Gewalt. Jedes Verhalten, dass die Achtung vor dem anderen Menschen und seiner eigenen Entwicklung verletzt oder stört, widerspricht den Grundsätzen kirchlichen
    Handelns.
  2. Ich unterstütze Kinder, Jugendliche und weitere Schutzbefohlene in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Ich unterstütze ihr Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit und stärke sie darin, für diese Rechte wirksam einzutreten.
  3. Ich gehe achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham von Kindern, Jugendlichen und weiteren Schutzbefohlenen. Dabei achte ich auch auf meine eigenen Grenzen. Dies gilt insbesondere für den Umgang mit Bildern und Medien, sowie bei der Nutzung von Handy und Internet.
  4. Ich bemühe mich, jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahrzunehmen und bin offen für Rückmeldungen hinsichtlich meines Verhaltens, damit dieses nicht als verletzend bzw. grenzüberschreitend erlebt wird. Auch beziehe ich gegen jegliches diskriminierendes, gewalttätiges
    und sexistisches Verhalten, ob in Wort oder Tat, aktiv Stellung. Ebenso greife ich ein, wenn die mir Anvertrauten sich anderen gegenüber in dieser Weise grenzverletzend verhalten.
  5. Ich höre zu, wenn die mir anvertrauten Menschen mir verständlich machen möchten, dass ihnen seelische, verbale, sexualisierte oder körperliche Gewalt angetan wird. Ich bin mir bewusst, dass solche Gewalt von
    männlichen und weiblichen Tätern verübt werden kann und dass Mädchen und Jungen beziehungsweise Frauen und Männer zu Opfern werden können. Ich kenne das ISK der Pfarrei St. Nikolaus Münster und die darin beschriebenen Verfahrenswege sowie die Ansprechpartner der Pfarrei und des Bistums Münster. Ich weiß, wo ich mich beraten lassen und Hilfen zur Klärung bzw. Unterstützung bekommen kann.
  6. Ich bin mir meiner besonderen Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen oder schutzbefohlenen Erwachsenen bewusst. Ich handle nachvollziehbar und ehrlich. Abhängigkeiten nutze ich nicht aus und missbrauche nicht das Vertrauen der mir anvertrauten Menschen.
  7. Ich bin mir bewusst, dass jede gewaltgeprägte Äußerung oder Handlung und jede sexualisierte Handlung in der Beziehung zu Kindern, Jugendlichen und erwachsene Schutzbefohlenen weitreichende Folgen hat, ggf. disziplinarischer und/oder strafrechtlicher Art.
  8. Wenn ich Kenntnis von einem Sachverhalt erlange, der den Verdacht auf sexuellen Missbrauch nahe legt, teile ich dies unverzüglich entsprechend der im ISK beschriebenen Handlungsleitfäden mit.
  9. Ich versichere, dass ich nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt rechtskräftig verurteilt worden bin oder ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet worden ist. Darüber hinaus gilt für alle in der Pfarrei hauptamtlich Beschäftigten: Sollte diesbezüglich ein
    Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet werden, verpflichte ich mich, dies meinem Dienstvorgesetzten bzw. der Leitung der Pfarrei unverzüglich mitzuteilen.

    Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich, dem vorstehenden Verhaltenskodex
    zu entsprechen.

2.5 Schulungsmaßnahmen:

Präventionsschulungen sollen rechtliches und fachliches Wissen vermitteln, sie sollen für Gefährdungsmomente sensibilisieren und darüber hinaus Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.
Die Präventionsordnung des Bistums Münster teilt bestimmte Mitarbeitergruppen in Schulungstypen ein. Das ISK unserer Pfarrei orientiert sich an dieser Einteilung:

A (Halbtagesschulung, 3 Stunden):
• Erstkommunion- und FirmkatechetInnen, sofern die jeweilige Vorbereitungszeit keine Übernachtung vorsieht
• Küster
• Kirchenmusiker
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KöB
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Flüchtlingsarbeit
• Verantwortliche der Sternsingeraktionen
Typ B (Ganztagesschulung, 6 Stunden):
• Erstkommunion- und FirmkatechetInnen, sofern die jeweilige Vorbereitungszeit Übernachtungen vorsieht
• Leitung der KöB
• Leitung von kirchenmusikalischen Angeboten im Kinder- und Jugendbereich (z.B. Kinderchor/Jugendchor
• Honorarkräfte
• Ehrenamtliche in der Messdienerarbeit
• Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit
• Ferienfreizeitteams
Typ C (Zwei-Tagesschulung, 12 Stunden):
• Hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pastoral sowie
pädagogisches Fachpersonal

2.6 Handlungsleitfäden und Beschwerde- bzw. Beratungswege:

Was tun …
bei verbalen oder körperlich-sexuellen Grenzverletzungen zwischen Teilnehmer/innen?

  • Aktiv werden und gleichzeitig Ruhe bewahren! „Dazwischen gehen“ und Grenzverletzungen unterbinden. Grenzverletzung präzise benennen und stoppen.
  • Situation klären! Vorfall im Verantwortlichenteam ansprechen!
  • Offensiv Stellung beziehen gegen diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten!
  • Vorfall im Verantwortlichenteam ansprechen! Abwägen, ob Aufarbeitung in der ganzen Gruppe oder einer Teilgruppe sinnvoll ist.
  • Konsequenzen für die Urheber/innen beraten.
  • Information der Eltern … bei erheblichen Grenzverletzungen!
  • Eventuell zur Vorbereitung auf das Elterngespräch Kontakt zu einer Fachberatungsstelle aufnehmen!
  • Weiterarbeit mit der Gruppe bzw. mit den Teilnehmer/innen: Grundsätzliche Umgangsregeln überprüfen und (weiter-)entwickeln. Präventionsarbeit verstärken!

Handlungsleitfaden im Mitteilungsfall:

  • Nicht drängen! Kein Verhör. Kein Forscherdrang. Keine überstürzten Aktionen
  • Keine „Warum“-Fragen verwenden!
  • Keine logischen Erklärungen einfordern!
  • Keinen Druck ausüben!
  • Keine unhaltbaren Versprechen oder Zusagen abgeben! Keine Angebote machen, die nicht erfüllbar sind.
  • Ruhe bewahren! Keine überstürzten Aktionen.
  • Zuhören, Glauben schenken und den jungen Menschen ermutigen sich anzuvertrauen!
    Auch Erzählungen von kleineren Grenzverletzungen ernst nehmen. Gerade Kinder erzählen zunächst nur einen Teil dessen, was ihnen widerfahren ist.
  • Grenzen, Wiederstände und zwiespältige Gefühle des jungen Menschen respektieren!
  • Zweifelsfrei Partei für den jungen Menschen ergreifen! „Du trägst keine Schuld an dem was vorgefallen ist!“
  • Versichern, dass das Gespräch vertraulich behandelt wird und nichts ohne Absprache unternommen wird! „Ich unterscheide nicht über deinen Kopf.“ aber auch erklären – „Ich werde mir Rat und Hilfe holen.“
  • Die eigenen Grenzen und Möglichkeiten
    erkennen und akzeptieren!

Handlungsleifaden … nach dem Gespräch

  • Nichts auf eigene Faust unternehmen!
  • Keine Konfrontation / eigene Befragung der/des vermutlichen Täterin/ Täters! Er/Sie könnte das vermutliche Opfer unter Druck setzen. – Verdunklungsgefahr –
  • Keine eigenen Ermittlungen zum Tathergang!
  • Keine Informationen an den/die potentielle/ n Täter/in!
  • Zunächst keine Konfrontation der Eltern des vermutlichen Opfers mit dem Verdacht!
  • Keine Entscheidungen und weiteren
    Schritte ohne altersgemäßen Einbezug
    des jungen Menschen!
  • Gespräch, Fakten und Situation dokumentieren!
  • Sich selber Hilfe holen!
  • Sich mit einer Person des eigenen Vertrauens oder im Team besprechen, ob die Wahrnehmenungen geteilt werden. Ungute Gefühle zur Sprache bringen und den nächsten Handlungsschritt festlegen.
  • Unbedingt mit der zuständigen Ansprechperson des Täters Kontakt aufnehmen.
  • Bei einer begründeten Vermutung sollte der Täter eine „insofern erfahrene Fachkraft“ nach §8b Abs.1SGB VIII (zum Beispiel über das örtliche Jugendamt) zur Beratung hinzuziehen. Sie schätzt das Gefährdungsrisiko ein und berät hinsichtlich weiterer Handlungsschritte.
  • Weiterleitung an die beauftrage Ansprechperson des Bistums bzw. an das örtliche Jugendamt! Hinweise auf sexuellen Missbrauch an minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst sind umgehend den beauftragten Ansprechpersonen des Bistums mitzuteilen. Begründete Vermutungsfälle außerhalb kirchlicher Zusammenhänge sind dem Jugendamt zu melden.

Vermutungsfall jemand ist Opfer…

  • Nichts auf eigene Faus unternehmen!
  • Keine eigenen Ermittlungen zur Vermutung!
  • Keine Konfrontation / eigene Befragung der/des vermutlichen Täterin/ Täters! Er/Sie könnte das vermutliche Opfer unter Druck setzen. – Verdunklungsgefahr –
  • Keine eigene Befragung des jungen Menschen! – Vermeidung von belastenden Mehrfachbefragungen
  • Keine Konfrontation der Eltern des vermutlichen Opfer mit der Vermutung! Keine Informationen an den/die vermutlichen Täter/in!
  • Ruhe bewahren! Keine überstürzten Aktionen.
  • Überlegen, woher die Vermutung kommt. Verhalten des potentiell betroffenen jungen Menschen beobachten! Notizen mit Datum und Uhrzeit anfertigen. Vermutungstagebuch –
  • Sich selber Hilfe holen!
    Sich mit einer Person des eigenen Vertrauens oder im Team besprechen, ob die Wahrnehmungen geteilt werden. Ungute Gefühle zur Sprache bringen und den nächsten Handlungsschritt festlegen.
    Unbedingt mit der zuständigen Ansprechperson des Trägers Kontakt aufnehmen. Bei einer begründeten Vermutung sollte der Träger eine „insofern erfahrene Fachkraft“ nach §8b Abs. 1SGB VIII (beispielsweise über das örtliche Jugendamt) zur Beratung hinzuziehen. Sie schätzt das Gefährdungsrisiko ein und berät hinsichtlich weiterer Handlungsschritte.
  • Weiterleitung an die beauftrage Ansprechperson des Bistums bzw. an das örtliche Jugendamt! Hinweise auf sexuellen Missbrauch an minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kichlichen Dienst sind umgehend den beauftragten Ansprechpersonen des Bistums mitzuteilen. Mitarbeiter/innen können sich auch unabhängig vom Träger an die beauftragte Ansprechperson des Bistums wenden. Begründete Vermutungsfälle außerhalb kirchlicher Zusammenhänge unter Beachtung des Opferschutzes sind dem örtlichen Jugendamt zu melden.

Vermutungsfall jemand ist Täter oder Täterin:

  • Nichts auf eigene Faus unternehmen!
  • Keine eigenen Ermittlungen zur Vermutung!
  • Keine Konfrontation / eigene Befragung der/des vermutlichen Täterin/ Täters! Er/Sie könnte das vermutliche Opfer unter Druck setzen. – Verdunklungsgefahr –
  • Keine eigene verhörende Befragung der/des potentiellen Täterin/Täters!
  • Keine Konfrontation der Eltern des vermutlichen Opfer mit der Vermutung!
  • Ruhe bewahren! Keine überstürzten Aktionen.
  • Überlegen, woher die Vermutung kommt. Verhalten des potentiell betroffenen jungen Menschen beobachten! Notizen mit Datum und Uhrzeit anfertigen. Vermutungstagebuch –
  • Die eigenen Grenzen und Möglichkeiten erkennenund akzeptieren!
  • Sich selber Hilfe holen!
    Sich mit einer Person des eigenen Vertrauens oder im Team besprechen, ob die Wahrnehmungen geteilt werden. Ungute Gefühle zur Sprache bringen und den nächsten Handlungsschritt festlegen.
    Unbedingt mit der zuständigen Ansprechperson des Trägers Kontakt aufnehmen. Bei einer begründeten Vermutung sollte der Träger eine „insofern erfahrene Fachkraft“ nach §8b Abs. 1SGB VIII (beispielsweise über das örtliche Jugendamt) zur Beratung hinzuziehen. Sie schätzt das Gefährdungsrisiko ein und berät hinsichtlich weiterer Handlungsschritte.
  • Weiterleitung an die beauftrage Ansprechperson des Bistums bzw. an das örtliche Jugendamt! Hinweise auf sexuellen Missbrauch an minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kichlichen Dienst sind umgehend den beauftragten Ansprechpersonen des Bistums mitzuteilen. Mitarbeiter/innen können sich auch unabhängig vom Träger an die beauftragte Ansprechperson des Bistums wenden. Begründete Vermutungsfälle außerhalb kirchlicher Zusammenhänge unter Beachtung des Opferschutzes sind dem örtlichen Jugendamt zu melden.

Beratungs-, Hilfs-, und Beschwerdestellen

Interne Beschwerde- und Beratungswege:

Präventionsbeauftragte der Pfarrei:
Thomas Hußmann (Pastoralreferent)
Vörnste Esch 22
48167 Münster
02506 8101163
hussmann-t@bistum-muenster-de

Berthold Sanders (Jugendreferent)
Anton-Knubel-Weg 45
02506 8101170
sanders-b@bistum-muenster.de

Zusätzlich zu informieren bei einem konkreten Vorfall:
Jörg Hagemann (Leitender Pfarrer)
Herrenstr. 15
02506 8101111
hagemann-j@bistum-muenster.de

Externe Beratungswege:

Bischöfliche Beauftragte zur Prävention sexualisierter Gewalt:
Ann-Kathrin Kahle und Beate Meintrup
Rosenstraße 17
48143 Münster
0251 / 495 17 010 oder 0251 / 495 17 011

Unabhängige Ansprechpersonen bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch durch hauptamtliche MitarbeiterInnen im Bistum Münster:

Bernadette Böcker-Kock
0151 / 63 404 738
Bardo Schaffner
0151 / 43 816 695

Staatliche Behörden:
Polizeidienststelle Münster, Nordrhein-Westfalen
Friesenring 43
48147 Münster
0251 275-0

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Hafenstraße 30
48153 Münster
0251 492-5101

Hilfsangebote und Beratungsstellen:

Nummer gegen Kummer e.V.
116111
www.nummergegenkummer.de

Hotline für Opfer sexuellen Missbrauchs des Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung
für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
0800 22 555 30
www.hilfeportal-missbrauch.de

Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Bistum Münster – Beratungsstelle Münster
Königsstraße 25
48143 Münster
0251 13 533-0
www.efl-bistum-ms.de

Ärztliche Kinderschutzambulanz
Träger: Deutsches Rotes Kreuz
Melcherstraße 55
48149 Münster
0251 418 54-0
www.drk-muenster.de/angebot/kinderschutzambulanz

Beratungsstelle im DKSB Münster (Hilfen für Kinder, Jugendliche, Eltern und Fachkräfte)
Berliner Platz 33
48143 Münster
0251 471 80
www.kinderschutzbund-muenster.de

Krisenhilfe Münster
Träger: Verein zur Suizidprophylaxe und Krisenbegleitung Münster e.V.
Klosterstraße 33-34
48149 Münster
0251 51 90 05
www.krisenhilfe-muenster.de

Notruf für vergewaltigte und sexuell belästigte Frauen und Mädchen e.V.
Träger: Notruf e. V.
0251 / 34 44 3
www.frauennotruf-muenster.de

Weitere Internetadressen:

  • Prävention sexualisierter Gewalt im Bistum Münster www.praevention-im-bistum-muenster.deZentrale Internetplattform der katholischen Kirche zum Thema Prävention gegen sexualisierte Gewalt: www.praevention-kirche.de
  • Arbeitshilfe „Aufklärung und Vorbeugung-Dokumente zum Umgang mit sexuellem Missbrauch der Deutschen Bischofskonferenz. Download unter: www.dbk.de
  • Informationen und Materialien der Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz MW e.V. www.thema-jugend.de
  • Nationale Infoline, Netzwerk und Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen www.nina-info.de
  • Aufklärung über die Rechte und über sexuellen Missbrauch für Jungen und Mädchen zwischen 8 und 12 Jahren www.trau-dich.de
  • Seite für Menschen, die eine sexuelle Neigung zu Kindern bzw. Jugendlichen spüren und nicht zu Täter/Innen werden wollen www.kein-taeter-werden.de

2.7 Entwicklung und Fortschreibung des Schutzkonzeptes:

Das Thema Prävention muss weiterhin wachgehalten werden, z.B. in Dienstgesprächen, Leiterrunden, katechetischen Treffen usw. Einen besonderen Auftrag haben hierbei die hauptamtlichen und ehrenamtlichen Verantwortlichen der verschiedenen Tätigkeitsfelder in unserer Pfarrei.
Der im ISK abgedruckte Verhaltenskodex ist die Grundlage für das Miteinander in unserer Kirchengemeinde. Damit der Verhaltenskodex passgenau auf die Alltagssituationen und Fragestellungen in den verschiedenen
Handlungsfeldern wie z.B. Kitas, Ferienfreizeiten, offenen Einrichtungen, angepasst werden kann, braucht es eine intensive Auseinandersetzung in den o.g. Gruppen.
Für alle pädagogischen Einrichtungen in unserer Trägerschaft bedeutet das, dass sich die Teams in einer Schulungsveranstaltung mit dem Verhaltenskodex auseinandersetzen und ihn auf ihre Situation in den Einrichtungen anpassen. Die Verschriftlichung dieser Verhaltenskodizes ist spätestens bis zum 30.06.2020 beim Träger einzureichen. Die Online-Version des ISK auf unserer homepage wird diese konkretisierten Verhaltenskodizes aufnehmen und veröffentlichen. Die Präventionsfachkräfte vor Ort bzw. weitere Fachkräfte unterstützen diesen Prozess. Eventuell anfallende Kosten dieser Schulungsmaßnahmen trägt die Pfarrei St. Nikolaus. Für alle Ferienfreizeiten und Übernachtungsfahrten gilt dieses Verfahren in gleicher Weise. Auch hier muss bis zum Stichtag ein passgenauer Verhaltenskodex vorliegen, dem alle Betreuerinnen und Betreuer durch Unterschrift zustimmen. Andernfalls kann eine Fahrt nicht als Maßnahme der
Pfarrei St. Nikolaus durchgeführt werden.

Die Kirchengemeinde St. Nikolaus Münster strebt an, einmal jährlich im Frühjahr eine Inhouse-Schulung (ganztags) für alle Ehrenamtlichen anzubieten. Das ISK wird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls ergänzt und konkretisiert. Die Präventionsfachkräfte werden vom Träger für die Qualitätssicherung
beauftragt.

Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen

Um das Thema der Prävention von sexualisierter Gewalt und grenzverletzendem Verhalten in unserer Pfarrei wach zu halten, findet mindesten einmal im Jahr eine Aktion zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen
statt. Thematische Inhalte können z.B. sein: Förderung von Ich-Stärke, die eigenen Rechte kennen, Selbstbehauptung, Schutz vor Gewalt, Sexualität (Enttabuisierung, Sprachfähigkeit). Geplant ist von den Präventionsbeauftragten, dass jeweils um den 20. September (Weltkindertag, der an die UN Kinderrechtskonvention erinnert), ein entsprechendes Projekt stattfinden wird. Die Pfarrei wird hierfür finanzielle Mittel in den Haushalt der Pfarrei einstellen.

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Ansprechpartner Prävention

Thomas Hußmann

Pastoralreferent

Familienpastoral
Ansprechpartner Prävention

Berthold Sanders

Jugendreferent

Leiter offener Kinder- und Jugendtreff St. Ida

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