Der Kirchenvorstand ist für die Vermögensverwaltung in der Kirchengemeinde zuständig und verantwortlich. Grundlage für seine Arbeit ist das “Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens” vom 24. Juli 1924. Dieses Gesetz gilt mit wenigen Änderungen auch heute noch. Ihm obliegt die Aufstellung des Haushaltsplans und die Prüfung der Jahresrechnung. Ferner ist er zuständig für das Personal, für die Einrichtungen, für die Gebäude und Grundstücke.
Der Kirchenvorstand besteht aus dem Pfarrer als Vorsitzendem und sechzehn Gemeindemitgliedern. Er wird für 6 Jahre gewählt. Alle drei Jahre scheidet die Hälfte der Mitglieder aus. Die Wiederwahl ist möglich.
Unserem Kirchenvorstand gehören an
- Matthias Bohle, Veronika Boving, Manuela Budeus, Alfons Gerwing, Christian Gnegel, Pfr. Jörg Hagemann (Vorsitzender), Ludger Haves, Gisela Hautopp, Engelbert Honkomp, Michael Kuhrs, Dr. Margit Lass (stellvertretende Vorsitzende), Martina Pahl, Peter Pohl, Kurt Pölling, Elisabeth Runtenberg, Norbert Runtenberg, Wolfram Wenner
Ausschüsse
Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
Dr. Margit Lass, Christian Gnegel, Michael Kuhrs
Personalausschuss
Manuela Budeus, Matthias Bohle, Martina Pahl, Kurt Pölling, Elisabeth Runtenberg
Kindergartenausschuss
Es wird zunächst beschlossen, dass die Mitglieder des Personalausschusses in gleicher Zusammenstellung den Kindergartenausschuss besetzen.
Bauausschuss
Veronika Boving, Alfons Gerwing, Peter Pohl, Norbert Runtenberg, Wolfram Wenner
Liegenschaftsausschuss
Dr. Margit Lass, Christian Gnegel, Ludger Haves, Michael Kuhrs, Alfons Gerwing
Friedhofsausschuss
Engelbert Honkomp