Für unsere Gottesdienste und Veranstaltungen gelten ab sofort (26.10.) zusätzlich folgende Regeln.
In all unseren Kirchen und Pfarrheimen ist das Betreten und der Aufenthalt, auch wenn 1,5 m Abstand gehalten werden, nur mit Mund-Nasen-Schutz erlaubt! Lediglich Liturgische Dienste dürfen zur Ausübung des Dienstes die Maske abnehmen.
Veranstaltungen in unseren Pfarrheimen sind nur in rechtlich zugelassenen Ausnahmefällen möglich.