FAQ: Erstkommunion in Corona-Zeiten

Stand 6. November 2020

Es mehren sich die Fragen, was die derzeitigen Einschränkungen für die Treffen in der Erstkommunionvorbereitung bedeuten. Hier der Versuch für etwas mehr Klarheit zu sorgen:

Warum dürfen Gottesdienste derzeit stattfinden?

Seit Montag gilt die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW mit weitreichenden Einschränkungen für viele Lebensbereiche. Da das Recht auf Religionsausübung als Grundrecht verfassungsrechtlich verankert ist, wurde von Seiten der zuständigen Behörden darauf verzichtet Versammlungen zur Religionsausübung ganz zu verbieten. Die Kirchen und anerkannten Religionsgemeinschaften haben aber eigene Regelungen für Gottesdienste zu erlassen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren. In der Praxis stehen die katholischen Bistümer (und auch die evangelischen Landeskirchen) in NRW im engen Kontakt mit den zuständigen Behörden.

Welche Einschränkungen gelten für Gottesdienste?

  • Derzeit gilt für unsre Kirchen eine durchgehende Maskenpflicht auch auf dem Sitzplatz während des Gottesdienstes. Diese Pflicht gilt auch für Grundschulkinder. Ausgenommen sind liturgische Dienste, wenn sie einen Mindestabstand zu den Gottesdienstteilnehmern einhalten.
  • Der Gesang darf nur reduziert erfolgen. In unseren Sonntagsgottesdiensten bedeutet das, dass nur wenige Lieder oder Kehrverse gesungen werden. In den Gottesdiensten zur Erstkommunionvorbereitung verzichten wir derzeit auf Gesang.
  • Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. In unseren Kirchen haben wir mit grünen Punkten die Plätze markiert, die derzeit genutzt werden dürfen.
  • An den Eingängen steht Handdesinfektionsmittel bereit nach den Gottesdiensten wird gelüftet.
  • Für unsere Gemeindegottesdienste benötigt man eine Anmeldung, damit wir die Rückverfolgbarkeit gewährleisten können. Für Wortgottesdienste auf dem Weg zur Erstkommunion wird die Rückverfolgbarkeit über unsere Anwesenheitslisten gewährleistet.
  • Menschen mit Corona-typischen Symptomen dürfen nicht am Gottesdienst teilnehmen.

Welche Gottesdienste finden besonders für Erstkommunionkinder statt?

Unter diesen Voraussetzungen haben wir mit den Erstkommunionkindern 2020 in dieser Woche Wortgottesdienst gefeiert und unser Eindruck war, dass das gut geklappt hat und viele der teilnehmenden kinder die Gottesdienste ansprechend fanden.
Für die Kinder des Erstkommunionjahrgang 2021 finden in der kommenden Woche die ersten Wortgottesdienste statt.

Für Dezember sieht die Planung vor, dass es an den ersten beiden Adventwochenenden Familienmessen für beide Jahrgänge stattfinden soll(t)en. Diese waren ursprünglich mit Unterschreitung des Mindestabstand und fest zugeordnete Sitzplätzen zur besonderen Rückverfolgbarkeit angedacht. Hier muss noch geklärt werden, ob das 1. erlaubt und 2. sinnvoll ist. Alternativ könnte es im Dezember weitere Wortgottesdienste auf dem Weg zur Erstkommunion geben. Sobald Klarheit herrscht werde ich sie infomieren.

Selbstverständlich dürfen sie zusätzlich jederzeit mit ihrem Kin an einem unserer Gemeindegottesdienste teilnehmen:

Was passiert, wenn mein Kind nicht zu einem Gottesdienst kommt?

Nichts. 😉 Erstkommunionvorbereitung ist eine freiwillige Veranstaltung. Was wir anbieten soll eine Hilfe sein, dass ihr Kind gut auf den Empfang der Heiligen Kommunion vorbereitet ist. Sie als Eltern entscheiden aber – ganz besonders in diesen Zeiten – was für ihr Kind sinnvoll und gut ist. Sie müssen keine Sorge haben, dass wir die Erstkommunion ihres Kindes in Frage stellen, wenn ihre Familie entscheidet einen Gottesdienst nicht zu besuchen.

Warum dürfen Kinder, die in der Schule nebeneinander sitzen, das nicht auch im Gottesdienst?

Es gibt gute Gründe warum in den Grundschulen die Schüler*innen am Sitzplatz die Maske abnehmen dürfen und der Mindestabstand nicht eingehalten wird. Für unsere Kirchen gelten andere Regeln als für die Schulen. Dem Grundanliegen des Infektionsschutzes tun wir keinen gefallen, wenn wir diese Regeln an der ein oder anderen Stelle aufweichen.

Dürfen Gruppen-Treffen zur Bearbeitung der Vertiefungsthemen stattfinden?

Zu dieser Frage herrschte bis Mitte der Woche noch Unklarheit. Mittlerweile wurde zwischen den Kirchen und der Landesregierung geklärt, dass auch Katechetische Treffen, also z.Bsp. Treffen die der Vorbereitung auf die Erstkommunion dienen weiterhin erlaubt sind. Auch wenn das erste Vertiefungsthema erst für Dezember vorgesehen ist hier schon mal die derzeit geltenden Regeln: Folgende Auflagen gelten derzeit:

  • Es muss aufgeschrieben werden, wer am Treffen teilgenommen hat. diese Liste muss für vier Wochen aufgehoben werden.
  • Es dürfen maximal 10 Personen am Treffen teilnehmen (Inklusive der Eltern, die das Treffen begleiten und gegebenenfalls Geschwisterkinder.
  • Es ist durchgehend eine Alltagsmaske zu tragen.
  • zwischen den Teilnehmenden muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Dieser darf unterschritten werden, wenn der Raum den Mindestabstand nicht zulässt. In diesem Fall müssen alle auf festen Sitzplätzen sitzen und ein Sitzplan an die Teilnehmerliste geheftet werden.

Wo können Gruppentreffen stattfinden?

Die Treffen können sowohl bei Ihnen zu Hause oder im Pfarrheim stattfinden. Bitte bedenken sie aber, dass unabhängig vom Ort es sich nicht um ein privates Treffen handelt (auch wenn es sich so anfühlt) Für den privaten Raum wurden in NRW aufgrund des Rechtes auf Unverletzlichkeit der Wohnung keine Regeln erlassen. Dennoch bitte ich sie die regeln einzuhalten.

Auch in unseren Pfarrheimen können Treffen stattfinden. Hier ist auch genug Platz zum Abstand halten. Außerdem liegen Vordrucke aus, mit denen die Nachverfolgbarkeit gewährleistet werden kann. Bei Treffen in Pfarrheimen werden diese zentral von uns gesammelt und ach vier Wochen vernichtet. Bei Treffen zu Hause heben sie bitte die Liste vier Wochen so auf, dass sie sie gegebenenfalls dem Gesundheitsamt zur Verfügung stellen können.

Macht es überhaupt Sinn Erstkommunion-Gruppen-treffen stattfinden zu lassen?

Einige Familien haben sich ohnehin für die Bearbeitung der Vertiefungstehmen ohne Gruppentreffen in der Familie zu Hause entschieden. Das kann -solang die Lage so angespannt ist – auch für einzelne Themen bei den Kindern sinnvoll sein, die zusammen eine Gruppe bilden. Bitte entscheiden sie das in Absprache mit den weiteren eltern de Gruppe. Rechtlich erlaubt sind die Treffen unter den oben genannten Auflagen.

Auch ist es möglich mit dem ersten Treffen der Gruppe noch zu warten, ob die Lage sich bis Januar oder Februar entspannt hat

Und die Familienaktionen?

Für die Familienaktion im Dezember bitte ich sie derzeit so zu planen, dass jede Familie für sich die Aktion durchführt. Sie sollt aber in jedem Fall zur Weihnachtszeit stattfinden.

Was passiert wenn die Pandemie am Erstkommuniontermin noch nicht vorbei ist?

Derzeit hört man ganz unterschiedliche Einschätzungen wie lange wir noch mit Einschränkungen leben müssen. Klar ist, auch unter den derzeitigem Auflagen könnten wir die für Mai und Juni geplanten Erstkommunionfeiern wie geplant durchführen. Gleichzeitig haben wir mittlerweile die Möglichkeit Gottesdienste aus unseren Kirchen live im Internet übertragen zu können. Dies wäre eine mögliche Option, falls wir die Teilnahme auf Eltern und Erstkommunionkinder beschränken müssten, wovon ich derzeit aber nicht ausgehe. Wir werden alles dafür tun eine weiter Verschiebung von Erstkommunionfeiern zu vermeiden.

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