Update 11.032022:
3G Regelung in den Kirchen unserer Pfarrei
Ab diesem Wochenende gilt für den Besuch unserer Gottesdienste und auch der Pfarrheime und Pfarrhäuser die 3G Regelung, d.h. Personen die immunisiert (geimpft oder genesen) oder getestet sind, haben Zutritt zu den Gottesdiensten. Bitte führen Sie den Nachweis mit. Es gelten weiterhin die AHA-Regeln und es besteht Maskenpflicht während des gesamten Gottesdienstes.
Seit fast zwei Jahren beschäftigt uns das Corona-Virus.
Die Zahl derer, die sich mit dem Virus anstecken und daran erkranken, ist gerade in den vergangenen Wochen deutschlandweit und auch in Münster stark gestiegen. Das verunsichert und besorgt viele Menschen. Vermehrt haben sich in den vergangenen Tagen Menschen von Gottesdiensten oder anderen Veranstaltungen abgemeldet, da sie sich durch die von uns bisher getroffenen Vorsichtsmaßnahmen nicht ausreichend geschützt sehen.
Es gab immer wieder auch kritische Anmerkungen, warum in kirchlichen Gebäuden und bei kirchlichen Veranstaltungen noch keine Kontrolle des Immunisierungsstatus erfolge.
Wir haben in unserer Pfarrei daher nach zahlreichen konstruktiven Gesprächen mit unterschiedlichen Gruppen einige Änderungen bei den Corona-Maßnahmen beschließen können.
- Veranstaltungen in unseren Pfarrheimen finden unter 2G-Bedingungen statt. Das heißt, es dürfen nur durch eine vollständige Impfung oder Genesung immunisierte Menschen das Pfarrheim besuchen. Die Menschen, die durch ein ärztliches Attest nachweisen, dass Sie nicht geimpft werden können oder Kinder, die das fünfzehnte Lebensjahr vollendet haben, und die nicht mehr durch einen Schultest in der Schulzeit als getestet gelten, müssen einen Nachweis eines Schnelltests (Bürgertest) vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Beim Umhergehen in den Gebäuden gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
- In den Bürotrakten der Pfarrhäuser gelten ebenso die 2G-Regeln
- Für die Gottesdienste in unseren vier Kirchen besteht ebenfalls ab Montag, 6. Dezember eine 2G-Verpflichtung. Wir werden diese 2G-Regel am Eingang der Kirchen kontrollieren. Des Weiteren gelten die bekannten Abstandsregeln und die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske während des ganzen Gottesdienstes !
- Für Freiluft-Gottesdienste gelten die AHA Regeln A bstand halten, H ygienevorschriften beachten, A lltag mit Maske.
Es ist also bei Open-Air-Gottesdiensten kein Test- oder Impfnachweis notwendig. Es gilt aber ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen verschiedenen Haushalten und die durchgehende Pflicht zum Tragen der Maske. - Der Besuch unserer Kirchen außerhalb der Gottesdienste kann weiter unter den A-H-A- (Abstand – Hygiene – Alltag mit Maske) Regeln erfolgen
Wir haben dieses Vorgehen beschlossen, in dem Wissen, dass es immer wieder Menschen gibt, die die nun getroffene Entscheidung im Einzelfall oder auch allgemein nicht für gutheißen.
Update: 17.12.: Regelung für Kinder
Generell sind Kinder bis zum vollendeten fünfzehnten Lebensjahr mit einem negativen Coronatest den immunisierten Menschen gleichgestellt. Während der Schulzeit gelten die Kinder aufgrund der durchgängigen Testungen in der Schule als getestet. Für die Feiertage und die Weihnachtsferien hat die Landesregierung in diesem Zusammenhang folgende Regeln erlassen: (Quelle: https://www.land.nrw/corona)
Für die Gottesdienste bis einschließlich 2. Weihnachtstag brauchen Kinder bis eischließlich 15 Jahren demnach keinen Test oder Impfnachweis zu erbringen.
Ordner*innen gesucht
Gerade für die Kontrolle bei der Mitfeier der Gottesdienste benötigen wir noch dringend Ordnerinnen und Ordner. Bitte melden Sie sich doch gerne im Pfarrbüro, wenn Sie sich diesen Dienst vorstellen können.
Wichtig ist es uns, dass jeder Mensch, der unsere Hilfe benötigt, der Seelsorge wünscht oder ein offenes Ohr benötigt, sich gerne bei uns melden kann. Wir werden dann eine Möglichkeit des Gesprächs und des Miteinanders finden.
Bei all dem Schweren, was wir in diesen Tagen erleben und Ihnen vielleicht auch mit diesen Regeln aufbürden, hoffen wir auf Ihr Verständnis und versichern Ihnen, dass wir die weiter Coronalage genau beobachten, um notwendige Änderungen zu veranlassen.