Es finden wieder Kleiderausgaben nach Terminvergabe statt.
Zurzeit ist die Ausgabe den Inhabern von Kleidergutscheinen vorbehalten.
Diesen erhalten Sie bei den Sozialbüros der Gemeinden.
Die Ausgaben in unseren Räumen können allerdings nur stattfinden, wenn die folgenden Bedingungen eingehalten werden:
- Der Zugang zu unseren Räumen ist nur möglich, wenn Sie die sogenannte „2-G-Regel“ einhalten. Das bedeutet, dass Sie entweder geimpft oder von der Krankheit Covid-19 genesen sind. Den Nachweis darüber müssen Sie mitbringen (digital auf dem Handy oder mit dem Impfbuch).
Es kann immer nur 1 Person die Kleiderkammer besuchen. Kinder können zur Zeit nicht mitgebracht werden. - Beim Betreten der Räume muss ein Mund- Nasenschutz getragen werden.

Dienstags 10.00 – 12.00 Uhr
Freitags 14.00 – 16.00 Uhr
Sie können immer nur 1 Termin für 30 Minuten buchen.
Sie können über die Homepage der Kleiderkammer Süd Ost (kleiderkammer-sued-ost.de) einen Termin buchen oder einen Termin über die Sozialbüros buchen lassen.
Im neuen Jahr planen wir auch eine kontaklose Kleiderannahme. Näheres später